Fragen & Antworten:

Wir möchten Ihnem mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie umfassend über das Thema Logopädie informieren. Daher haben wir nachfolgend einen umfangreichen Frage-und Antwortkatalog für Sie zusammengestellt. Unterteilt in „Vor-, Während- und Nach der Therapie“, erleichtern wir Ihnen den Zugriff auf Ihre detailierten Fragen zu Diagnostik, Beratung und Therapie aus dem Bereich der Logopädie.

Gleichfalls erhalten Sie hier einige  Einblicke in den Therapieablauf von Sprachgefühl. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Wir sind jederzeit gern Ihre Ansprechpartner.

 

Wünschen Sie ausführliche Informationen oder interessieren sich ausschließlich für unsere Praxisorganisation?

In der Rubrik „Unsere Praxisorganisation“ können Sie direkt auf die entsprechenden Informationen zugreifen.

• Vor der Therapie

Wie verhalte ich mich, wenn ich die Vermutung oder einen Hinweis erhalten habe, dass bei meinem Kind, meinem Angehörigen oder bei mir selbst im Bereich des Sprechens, der Sprache, der Stimme oder des Schlucken Auffälligkeiten bestehen?

In diesem Falle wäre eine fundierte logopädische Diagnostik mit ggf. anschließender Therapie angeraten. Dazu nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt auf und vereinbaren Sie einen zeitnahen Gesprächs- und Untersuchungstermin. Berichten Sie möglichst ausführlich von Ihren Vermutungen, Eindrücken oder den erhaltenen Hinweisen.  

Was ist „Logopädie“?

Logopädie ist die Heilkunde von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Mit Beratung, Diagnostik und Therapie, stellt diese noch recht junge Fachdisziplin einen Teil der Medizinischen Grundversorgung dar und wird als Heilmittel von den Krankenkassen anerkannt.

An welchen Arzt sollte ich mich wenden bzw. wann stellt der Arzt ein Rezept für eine Logopädische Behandlung aus?

Ein Rezept/Verordnung stellt Ihr behandelnder Arzt aus, wenn dieser die Notwendigkeit für eine Logopädische Behandlung feststellt. Dazu gehören Hausärzte, Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO–Ärzte.  Kieferorthopäden, Zahnärzte sowie Neurologen.

Eine Verordnung wurde ausgestellt - Wann kann die Therapie beginnen?

Wenn Sie eine Verordnung erhalten haben, nehmen Sie bitte zeitnah mit uns Kontakt auf,  da Ihre Verordnung nur zeitlich begrenzt gültig ist und Ihre Behandlung bis spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen muss (ausgenommen, es wurde durch Ihren Arzt ein späterer Behandlungsbeginn in der Verordnung festgelegt). Um eine Verfestigung festgestellter Störung vorzubeugen, sollte jede logopädische Behandlung so früh wie möglich beginnen. Daher ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung angeraten. Nachdem ein passender Termin zu einem Erstgespräch- und Diagnostiktermin vereinbart wurde,  kann die Therapie beginnen.

Sind auch Hausbesuche möglich, wenn ich oder mein/e Angehörige/r nicht in die Praxis kommen kann?

Ja. Sollte Ihr Arzt bei der Ausstellung des Rezeptes/Verordnung zudem die Notwendigkeit einer Therapie in der Häuslichkeit fesstellen, so wird dies auf der Verordnung als „Hausbesuch“ gekennzeichnet. Nach individueller Terminabsprache können Hausbesuche durchgeführt werden, so dass eine Behandlung in gewohnter Umgebung stattfinden kann.

Wie sieht dieses Rezept aus ? Welche Angaben enthält es?

Das Rezept, die sogenannte „Heilmittelverordnung“ ist ein zumeist rot bedruckter, A4 großer Verordnungsbogen mit der Aufschrift „ Heilmittelverordnung – Maßnahmen der Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie'“. Mit der Angabe der Therapiedauer je Behandlung (30, 45 oder 60 min), der Häufigkeit der Behandlung innerhalb einer Woche (1x, 1-2x, 2x) und der insgesamten Therapiemenge je Rezept (10x oder 20x), legt sie somit das Grundgerüst für eine dem Störungsbild angepasste Therapiegestaltung fest.

Behandlungskosten / Gesetzlich versichert - Muss ich zuzahlen ?

Die Logopädische Behandlung stellt einen Teil der medizinischen Grundversorgung dar und wird durch die gesetzlichen Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt. Daher erfolgt die Abrechnung über das Rezept/die Heilmittelverordnung ohne das Ausstellen einer Rechnung. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist die Behandlung kostenfrei, da die  Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen wird. Gemäß den geltenden Heilmittelrichtlinien besteht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Diese setzt sich aus 10% des Verordnungs-/Rezeptwertes zuzüglich einer Praxisgebühr in Höhe von 10 € je Verordnung zusammen. Da sich die Zuzahlung aus den in der Verordnung angegebenen logopädischen Leistungen, der angegebenen Dauer, Häufigkeit und Frequenz berechnet, ist die Höhe der Zuzahlung von Patient zu Patient variabel. Die jeweiligen Preise sind durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und in entsprechenden Leistungskatalogen aufgeführt.

Ausgenommen von der Zuzahlung sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Versicherte der Freien Arzt- und Medizinkasse, der Gemeindeunfallversicherung, der Berufsgenossenschaft, der Postbeamtenkrankenkasse A sowie Versicherte der Freien Heilfürsorge (z.B.  Polizei, Bundeswehr, Zivildienst und Bundesgrenzschutz) sowie von der Zuzahlung befreite Versicherte. (Sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, legen Sie uns bitte den entspr. Nachweis Ihrer Krankenkasse vor). Weitere Informationen finden Sie unter www.heilmittelrichtlinien.de

Behandlungskosten / Privat versichert – Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Mit Beginn der Behandlung schließen privat Versicherte einen Behandlungsvertrag, einen sogenannten Dienstleistungsvertrag, mit der betreuenden Logopädischen Praxis ab. Für eine privat abzurechnende Logopädische Behandlung kann hierbei der bis zu 2,5 fache Leistungssatz der gesetzlichen Krankenkassen veranschlagt werden, da es für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer - auch Logopädie-, im Gegensatz zur Abrechnung mit gesetzlich versicherten Patienten, keine gesetzliche Gebührenordnung zur  Privatabrechnung gibt. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) trifft ebenfalls nicht zu. Ebenfalls sind Heilmittelerbringer nicht an Beihilfehöchstsätze gebunden.

• Während der Therapie

 Erstgespräch & Diagnostik  -Was ist zu beachten? Wie ist der Ablauf?

Wenn Sie eine Logopädische Behandlung in der Praxis wünschen, findet dieses Gespräch in der Praxis statt. Erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin, da dieser individuell für Sie reserviert und zeitlich begrenzt ist. Bringen Sie bitte bereits zu diesem Termin Ihre Heilmittelverordnung/Rezept und ggf. weiterführende Befunde (letzter Arztbericht, Entlassungsbericht Reha o. Klinik u.a.) mit. Sind Behandlungen in Form von Hausbesuchen nötig, finden das Erstgespräch und die Diagnostik bereits in der Häuslichket statt.

Generell erfolgt zunächst ein ausführliches Gespräch, welches der Anmeldung, der Anamnese sowie der Diagnostik dient. Gleichermaßen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erwartungen und Ihre eigenen gesteckten Therapieziele aufzuzeigen sowie Ihre Fragen zu stellen. In der Regel erfolgt dann die  Diagnostik/Logopädische Befunderhebung, dessen Ergebnisse im Anschluss mit Ihnen besprochen werden. Desweiteren werden Sie über den aktuellen Stand der diagnostizierten Sprach-, Sprech- Stimm oder Schluckstörung informiert und Sie erhalten einen Überblick über den vorgesehenen Therapieverlauf.

Behandlungsfrequenz - Wie häufig findet die Therapie statt?

Die Häufigkeit einer Therapie ist in der Heilmittelverordnung/Rezept als sogenannte Therapiefrequenz angegeben. Diese wird vom Arzt in Anlehnung an die geltenden Heilmittelrichtlinien festgelegt. Sie richtet sich nach Art und Ausmaß des jeweiligen Störungbildes und ist mit ein bis zweimal die Woche zumeist üblich.

Therapiedauer - Wie lang ist eine Therapiesitzung?

Die Dauer einer Therapiesitzung variiert zwischen 30, 45 oder 60 min. Je nach Art, Umfang und Belastbarkeit des Patienten, ist die Therapiedauer als solche in der Heilmittelverordnung/Rezept angegeben und wird vom ausstellenden Arzt festgelegt.

Behandlungsdauer - Wie lange kann eine Logopädische Behandlung insgesamt dauern?

Die insgesamte Behandlungsdauer schwankt individuell, da sie von mehreren Faktoren wie u.a.   Behandlungsfrequenz, Therapiedauer, Art, Umfang des Störungsbildes und Belastbarkeit des Patitenten abhängig ist und kann von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren variieren.

Was ist, wenn eine längere Behandlung nötig ist – Wie wird dies in der Verordnung geregelt?

Zumeist umfasst eine Verordnung/Rezept eine Therapiemenge von zehn Therapieneinheiten. Nach Ausstellung der ersten Verordnung, der sogen. „Erstverordnung“, welche eine Diagnostik und zehn Therapieeinheiten beinhaltet, können durch den behandelnden Arzt weitere Verordnungen (je nach zulässiger Gesamtverordnungsmenge im Regelfall), sogenan. „Folgeverordnungen“, mit zumeist erneut zehn Therapieeinheiten, verordnent werden. Sollte die Notwendigkeit einer dauerhaften, regelmäßigen Therapie bestehen, ist in jedem Fall ein weiterführendes Gespräch mit Therapeut, Arzt und Krankenkasse angeraten, um u.U. die Ausstellung einer Verordnung „außerhalb d. Regelfalles“ zu veranlassen und somit eine längerfristige Behandlung sicherzustellen.

• Nach der Therapie

Behandlungsende & Abschlussgespräch – Was passiert am letzten Termin?

Zum Ende der Behandlungstecke führen wir eine abschließende Diagnostik sowie ein umfangreiches Abschlussgespräch mit Ihnen durch. Hierbei erfahren Sie den aktuellen Iststand Ihrer Therapie und erhalten darüberhinaus Informationen über Ihren Therapieerfolg, über Ihren Fortschritt sowie über mögliche Restsymptomatiken. In diesem Rahmen erfolgt gleichzeitig die Besprechung des Abschlussberichtes für ihren behandelnden Arzt. Nachträglich erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Beibehaltung Ihres Therapiestandes und ggf. dessen Ausbau. Desweiteren gegen wir Ihen Tipps für die sprachliche Förderung im häuslichen Bereich und finden mit Ihnen Wege für eine bestmögliche Integration in Ihren Alltag.

Kann ich mich wieder an Sprachgefühl wenden, wenn ich das Gefühl habe Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken sind ohne Behandlung wieder schlechter geworden?

Natürlich jederzeit. Da wir Sie auch nach Ihrer Behandlung noch in unserem Patientenstamm haben und wir uns bereits aus früherer Zusammenarbeit kennen, macht eine Anschlusstherapie sowohl für Sie als Patient auch für uns als Therpeuten sehr viel Sinn. Es besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit, zeitnah wieder als Patient aufgenommen zu werden. Nehmen Sie in diesem Fall möglichst umgehend mit uns Kontatk auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin – auch  wenn sie vorerst nur ein Beratungsgespräch wünschen. 

Wie kann ich dazu beitragen, den Behandlungserfolg beizubehalten?

Sie können dazu beitragen, indem Sie die Hinweise und nützlichen Tipps, die Sie von uns erhalten haben, zu beherzigen und diese weiterhin in Ihren Alltag intetrieren. Nehmen Sie sich Ihre, in der Therapie erarbeiteten, Übungen öfter zur Hand und führen Sie diese auch nach Beendigung Ihrer logopädischen Behandlung kontinuierlich und täglich aus. Beachten Sie im beruflichen und privaten Alltag die wertvollen Tipps z.B. zur Stimmhygiene, zum „korrectiv feedback“, zur Schlucktechnik o.a., damit Sie Ihre gewonnene Stimmstärke, Ihr angstfreies Schlucken oder Ihre ausgebaute sprachliche Kompetenz nachhaltig nutzen können.