Von Beginn an möchten wir Sie als Betroffene,
Eltern oder Angehörige in unsere
therapeutische Arbeit einbeziehen und Sie mit unserem Praxisablauf
vertraut machen, um Ihrem Anliegen auf der Grundlage einer gemeinsamem,
transparenten Zusammenarbeit und einer gut durchdachten, individuell
abgestimmten Praxisorganisation, gerecht zu werden.
Dies ist unser Anspruch und unsere Zielsetzung.
• Kontakt & Anmeldung
Wenn Sie eine Verordnung erhalten haben, nehmen Sie bitte zeitnah mit uns Kontakt auf, da Ihre Verordnung nur zeitlich begrenzt gültig ist und Ihre Behandlung bis spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen muss (ausgenommen, es wurde durch Ihren Arzt ein späterer Behandlungsbeginn in der Verordnung festgelegt). Daher bitten wir Sie um eine rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung.
Sollten Sie uns einmal nicht persönlich
erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht im
Briefkasten oder auf dem Anrufbeantworter.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, uns Ihr Anliegen, den
gewünschten Therapieort (Praxis/Hausbesuch), Ihren Namen und Ihre
Telefonnummer zu hinterlassen. Wir rufen Sie
umgehend zurück.
Nachdem wir einen passenden Termin zu einem Erstgespräch- und
Diagnostiktermin vereinbart haben,
kann die Therapie beginnen.
• Erstgespräch
Gesprächsort
-
Wenn Sie eine Logopädische Behandlung in der Praxis wünschen, finden
sowohl das Erstgespräch als auch alle weiteren Termine nach jeweils
vorheriger Terminabsprache, von Beginn an in der Praxis statt. Hierzu
bitten wir Sie pünktlich zu Ihren Terminen zu erscheinen, da diese
individuell für Sie reserviert und zeitlich begrenzt sind.
• Öffnungszeiten & Termine
Terminvergabe -
Wir arbeiten auf Terminbasis, individuell und patientenorientiert. Daher
finden Sie bei uns keine regulären Öffnungszeiten. Wir sind jedoch in
folgendem zeitlichen Rahmen in der Praxis oder in Form von Hausbesuchen
für Sie da:
Montag: | 08:00 – | 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 – | 18:00 Uhr | |
Mittwoch: | 08:00 – | 16:00 Uhr | |
Donnerstag: | 08:00 – | 18:00 Uhr | |
Freitag: | 08:00 – | 12:00 Uhr |
Wünschen Sie eine Beratung oder eine
logopädische Behandlung, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
Generell stimmen wir zu Beginn unserer gemeinsamen Zusammenarbeit
bereits möglichst alle Termine Ihrer Verordnung mit Ihnen ab. Dabei
achten wir auf eine möglichst langfristige Terminvergabe und sind
bemüht, Ihnen zeitlich und organisatorisch bestmöglich entgegenzukommen.
Je nach Auslastung kann es vorkommen, dass wir kurzfristig wenige bis
keine freien Behandlungstermine mehr zur Verfügung haben. Daher
empfehlen wir eine langfristige Terminstrecke – so kann eine
kontinuierliche, lückenlose Behandlung sichergestellt sein. Sollte es
krankheitsbedingt einmal zu einem Therapieausfall kommen, so erhalten
Sie diese Termine selbstverständlich nachträglich gutgeschrieben.
Bei der Terminvergabe sind wir bestrebt, Ihnen kurzfristig einen
Behandlungsplatz mit langfristig geplanten Therapieterminen einzuräumen.
Je nach Auslastung und Dauer der aktuellen Behandungen kann es jedoch
vorkommen, dass wir Sie vorerst in unsere Warteliste aufnehmen. Die
Terminvergabe erfogt hierbei ebenso nach der Reihenfolge der in der
Warteliste aufgeführten Namen. Sobald die Möglichkeit des
Therapiebeginnes besteht, kontaktieren wir Sie rechtzeitig oder
vereinbaren einen weiteren Gesprächstermin zur Terminvereinbarung. Unter
Umständen kann es zu einer Wartezeit von bis zu einigen Wochen kommen.
Bitte sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über den aktuellen
Terminvergabestand.
Sollte Ihr Arzt bei der Ausstellung des
Rezeptes/Verordnung die Notwendigkeit einer Therapie in der Häuslichkeit
fesstellen, so wird dies auf der Verordnung als „Hausbesuch“
gekennzeichnet. Nach individueller Terminabsprache führen wir gern
Hausbesuche innerhalb Magdeburgs, Niederndodeleben und Irxleben (weitere
Orte auf Anfrage) durch, so dass die Behandlung mit
Ihnen oder Ihrer/n Angehörigen
in gewohnter Umgebung stattfinden kann.
• Behandlungskosten
Zuzahlungspflicht für gesetzlich versicherte
Patienten -
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist die
Behandlung kostenfrei, da die Kosten vollständig von der Krankenkasse
übernommen wird. Gemäß den geltenden Heilmittelrichtlinien besteht ab
dem vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich eine gesetzliche
Zuzahlungspflicht. Diese setzt sich aus 10% des
Verordnungs-/Rezeptwertes zuzüglich einer Praxisgebühr in Höhe von 10 €
je Verordnung zusammen. Da sich die Zuzahlung aus den in der Verordnung
angegebenen logopädischen Leistungen, der angegebenen Dauer, Häufigkeit
und Frequenz berechnet, ist die Höhe der Zuzahlung von Patient zu
Patient variabel. Die jeweiligen Preise sind durch die gesetzlichen
Krankenkassen festgelegt und in entsprechenden Leistungskatalogen
aufgeführt. Wir als Logopädische Praxis sind zur Einziehung der
jeweiligen Zuzahlung verpflichtet, ohne dabei Mehreinnahmen zu erhalten.
Ihre Zuzahlung wird durch eine Quittung bestätigt, welche Sie am
Jahresende bei Ihrer Krankenkasse einreichen können um evtl.
Rückerstattungen geltend zu machen.
Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich
versicherte Patienten - Ausgenommen von der Zuzahlung
sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Versicherte der Freien Arzt- und
Medizinkasse, der Gemeindeunfallversicherung, der Berufsgenossenschaft,
der Postbeamtenkrankenkasse A sowie Versicherte der Freien Heilfürsorge
(z.B. Polizei, Bundeswehr,
Zivildienst und Bundesgrenzschutz) sowie von der Zuzahlung befreite
Versicherte.
Anmeldung -
Zunächst führen wir mit Ihnen ein ausführliches Erstgespräch, welches
der Anmeldung, der Anamnese sowie der Diagnostik dient, durch.
Gleichermaßen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erwartungen und Ihre
eigenen gesteckten Therapieziele aufzuzeigen sowie Ihre Fragen zu
stellen. Nun erfolgt die Diagnostik/Logopädische Befunderhebung, dessen
Ergebnisse wir im Anschluss detailiert mit Ihnen besprechen. Hierbei
informieren wir Sie u.a. über den aktuellen Stand der diagnostizierten
Sprach-, Sprech- Stimm oder Schluckstörung, erstellen Ihren
persönlichen, anschaulichen Therapieplan und stecken gemeinsame Ziele
und Erwartungen ab. Darüber hinaus erhalten Sie eine kurzen Überblick
über unsere Praxisorganisation sowie über Ihren Therapiablauf.
Abschließend stimmen wir mit Ihnen Ihre individuellen Behandlungstermine
ab.
Therapiebericht & Ärzteinformation
-
Ihr Arzt teilt uns auf der von ihm ausgestellten Heilmittelverordnung
mit, ob er einen Therapiebericht wünscht. Nachdem alle (in der Regel
zehn) Behandlungstermine abgeleistet wurden, erstellen wir einen sehr
ausführlichen Behandlungsbericht. Dieser enthält alle wichtigen Details
wie Anfangsdiagnose, Therapieziele- und Inhalte, Therapieverlauf und den
logopädischen Befund sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Somit
ist Ihr Arzt auf Wunsch nach jeder Therapieeinheit sehr genau über Ihren
Therapiestand informiert.